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Auszahlung nach dem Geburtsortsprinzip

Ein auf den Geburtsort verankertes bedingungsloses Grundeinkommen kann nie mehr verloren gehen, da sich dieser weder ändert noch im Nachhinein erworben werden kann – der Geburtsort ist somit keine Bedingung, sondern ein durch Zufall gegebenes Ereignis. 

Das Geburtsortsprinzip ist somit eine saubere Lösung, welche weder einen großen Verwaltungs- noch Kontrollaufwand mit sich bringen würde und aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit ist, ein bedingungsloses Grundeinkommen im Sinne der Menschenrechte auf nationaler Ebene zu realisieren.

Es lassen sich damit auch Missbräuche verhindern, die durch Doppelbezüge entstehen könnten.

Dies ist der zehnte Punkt von 10 klar definierten Kriterien des bedingungslosen Grundeinkommens Modell “BGE ÖSTERREICH”, welches erstmals 2019 von mir beschrieben wurde.

Alle 10 Kriterien:

  • Individueller Rechtsanspruch
  • Ohne Bedürftigkeitsprüfung
  • Bedingungslos
  • Existenz- und teilhabesichernd
  • Inklusive Sozialversicherung
  • Pflegegeld bei besonderer Bedürftigkeit
  • Unpfändbar
  • Wertgesichert
  • BGE-Formel: Mindestsicherung + 100% Wohlstandsanteil
  • Auszahlung nach dem Geburtsortsprinzip

Die Bürgerinitiative

Grundeinkommen Stammtisch
Termin: 13.02.2023 um 15:00


UnterstützungserklärungUnterstützungserklärung zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.

Mein Tagebuch

  • Start vom 2.Crowdfunding 29. Januar 2023
  • Voraussetzung versus Bedingung 27. Januar 2023
  • Ein Blick in die Zukunft 22. Januar 2023
  • 10 Kriterien des Modells „BGE ÖSTERREICH“ 15. Januar 2023
  • Ein gemeinsames Modell für Österreich 12. Januar 2023
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„BGE! JETZT“ die Bürgerbewegung

Aktuell (2023) beträgt das bedingungslose Grundeinkommen 2.107,28 Euro (laut dem Modell "BGE ÖSTERREICH")

Wer meine Arbeit direkt unterstützen möchte, kann jederzeit auch ein paar Euros spenden.

Spenden direkt an:
IBAN: AT98 6000 0103 1012 8096
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Vielen herzlichen DANK!

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