Das Grundeinkommensgesetz

Grundeinkommensgesetz

Das Grundeinkommensgesetz, eines der zukünftig wichtigsten Gesetze der Menschheit.

Ziele und Grundsätze

§1. (1) Das Grundeinkommen hat zum Ziel, allen Menschen ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben von Geburt bis zum Tode zu garantieren.
Die Gleichstellung von Menschen jeden Alters ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen.

(2) Das Grundeinkommen erfolgt durch Zuerkennung einer monatlichen Geldleistungen um zu gewährleisten das ein jeder Einzelne ein Leben in Freiheit ohne jeglichen Existenzängsten leben und so sein ganz persönliches Potential ausschöpfen kann. Auf diese Leistung besteht ein Rechtsanspruch.

(3) Die Zuerkennung vom Grundeinkommen ist für Staatsbürger bedingungslos, dabei ist das Geburtsortsprinzip anzuwenden um so auf internationaler Ebene die Bedingungslosigkeit zu garantieren – damit ist gewährleistet das keinerlei Gegenleistung erwartet wird.

(4) Das Grundeinkommen dient dazu die Würde des Menschen zu garantieren und steht jedem Bürger in gleicher Höhe zu. Sie erfolgt um das Recht auf Leben zu garantieren und bringt damit erstmals die Menschenrechte ins reale Leben.

(5) Die Zuerkennung des bedingungslosen Grundeinkommens erfolgt automatisch für Menschen die im Land geboren (nach dem Geburtsortsprinzip) sind und endet erst mit deren Tod.

Weiterlesen wie ein erster Vorschlag einer möglichen Rechtsvorschrift für das Grundeinkommensgesetz aussehen könnte.