Die Entstehungsgeschichte der Bürgerinitiative

Aus der Notwendigkeit, den Menschen endlich eine konkretes Modell  für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) in Österreich zu präsentieren, entstand “BGE Österreich”.

Grundeinkommen als Menschenrecht

Am 28.06.2020 wurde ein erster Entwurf über die Akademie Bewusstsein Grundeinkommen vorgestellt und alle Interessierten dazu eingeladen, an deren Weiterentwicklung teilzunehmen. 

Am 06.07.2020 wurde auch über die Facebook-Seite des “Runden Tisch Grundeinkommen” alle eingeladen, sich dazu einzubringen.

Es haben sich dann einige Interessierte gemeldet und mit ihren Ideen, Sorgen und Einwände dafür gesorgt, dass am Ende des Prozesses ein wunderbares Modell “BGE Österreich” fertig wurde.

Und mit diesem Modell wurde dann von Alexander Zirkelbach, nach insgesamt 18-monatiger Vorbereitungszeit, am 21.03.2021 eine Bürgerinitiative zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens “BGE Österreich” gestartet.

Um die ganze Arbeit die dahinter steckt auch ordentlich zu kommentieren und transparent zu machen, werden über meinen eigenen Blog alle Aktivitäten, die zur Einführung des Grundeinkommens führen, auch chronologisch festgehalten.

Die Idee

Für mich war es wichtig, einen geordneten Prozess zu initiieren, der Menschen aus nah und fern einlädt, von Beginn an an einer Bewegung zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens teilzuhaben. 

Die Bürgerinitiative ist dabei nur der erste Teil, welcher dann zu einer Bürgerbewegung wachsen soll, um Menschen aus allen Ecken des Landes zu motivieren, sich aktiv einzubringen. Über das konkrete Modell könnte die notwendige Sicherheit für die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens wachsen. 

Daraus sollte dann ausreichend Druck auf die politischen Akteure entstehen, die uns zu einer möglichst humanen Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens führen könnte.

Das Modell „BGE Österreich“

  • Individuellen Rechtsanspruch
    Unabhängig davon, ob Du alleine oder mit anderen lebst, ob Du verheiratet bist oder nicht.
  • Keine Bedürftigkeits-Prüfung
    Jeder Mensch hat Anspruch darauf, unabhängig von Einkommen und Vermögen.
  • Bedingungslos
    Ohne Gegenleistung wird es – wie die Liebe – bedingungslos gewährt.
  • Existenz- und Teilhabe-Sicherung
    Es sichert Existenz und volle Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
  • Sozialversicherung
    Es garantiert die beste Unfall- und Krankenversicherung für alle Menschen.
  • Pflegegeld bei besonderer Bedürftigkeit
    Pro Pflegestufe erhöht sich das „BGE Österreich“ um 20%.
  • Unpfändbar und wertgesichert

Die Höhe vom Grundeinkommen

Die Formel dazu lautet:

Mindestsicherung + 100% Wohlstandsanteil 

EUR 949,46 + 949,46 (Wohlstandsanteil)

Dies bedeutet eine Auszahlungssumme von 1.898,92 Euro für das Jahr 2021 für alle Österreicher jedes Alters. Eltern von Kindern bis zum 18. Lebensjahr erhalten für diese nur die Hälfte des Betrags ausbezahlt – die andere Hälfte wird angespart und wird mit dem 18. Lebensjahr auf das Konto des dann Erwachsenen ausbezahlt, um so einen idealen Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen.

Grundeinkommen für alle

BGE Österreich (bedingungsloses Grundeinkommen in Österreich)

Erhalten alle Menschen nach dem Geburtsortsprinzip.  100% der Auszahlungssumme

BGE* (bedingtes Grundeinkommen)

Erhalten alle ausländischen Bürger, die mindestens 10 Jahre in Österreich leben oder zumindest 3 Jahre legal gearbeitet haben.  100% der Auszahlungssumme

BGE-Light* (vorübergehend bedingtes Grundeinkommen)

Erhalten alle ausländischen Bürger, die einen legalen Aufenthaltstitel haben.  50% der Auszahlungssumme

*) Diese Auszahlung unterliegt jedoch den Bedingungen, dass der ausländische Bürger seinen Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) in Österreich hat und es in seinem eigenen Land selbst noch kein bedingungsloses Grundeinkommen gibt.

Grundeinkommen als Menschenrecht

Das Geburtsortsprinzip ist ein unverrückbares und zufälliges Ereignis und bestimmt lediglich, wer im jeweiligen Land den Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen im Sinne der Menschenrechte hat.

Menschenrechte sind universelle Rechte, diese enden nicht an einer Grenze.

Der Vorteil, wenn es als Menschenrecht umgesetzt wird, liegt auf der Hand: Für diese Form des bedingungslosen Grundeinkommens wird dann keinerlei Kontroll- und Verwaltungsaufwand mehr nötig sein.

Auch ein Missbrauch durch Mehrfachmeldungen kann hierbei ausgeschlossen werden.

Die Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch Einsparungen, die im Zuge einer Systemumstellung entstünden, durch eine geänderte Besteuerung aller Einkommensarten ab dem ersten Euro und durch eine Finanztransaktions-Gebühr, sofern diese dann überhaupt noch notwendig wäre. 

Die Finanztransaktions-Gebühr ist eine zweckgebundene Abgabe, die ausschließlich der Deckung des Grundeinkommens dient und wird bei jeder Transaktion in gleicher Höhe eingehoben. Die Höhe dieser Gebühr ist von der notwendigen Finanzierungslücke abhängig, welche man erst am Ende des Prozesses einer möglichen Implementierung eines Grundeinkommens für alle erkennen kann.

Einladung

Ich lade auch heute wieder alle Menschen, Vereine, Institutionen und Unternehmer ein, die österreichische Bürgerinitiative zu unterstützen, um so immer mehr Sichtbarkeit für diese wunderbare Idee zu erreichen. 

Das Motto lautet: Gemeinsam zum Grundeinkommen!

In diesem Sinne danke ich allen bisherigen Unterstützern aus nah und fern, die dazu beigetragen haben, dass dieses Modell das Licht der Welt erblicken konnte. 

Vielen herzlichen Dank!