Es sichert Existenz und volle Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.
Dieses Kriterium wird nochmals zusätzlich durch die garantierte Wertsicherung (achter Punkt) und die eigentliche BGE-Formel (neunter Punkt), die eine ausreichende Höhe zum Start des bedingungslosen Grundeinkommens garantiert, bestätigt.
Dies ist der vierte Punkt von 10 klar definierten Kriterien des bedingungslosen Grundeinkommens Modell “BGE ÖSTERREICH”, welches erstmals 2019 von mir beschrieben wurde.
Alle 10 Kriterien: