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Als Menschenrecht

„Ich fände es toll.“

Ich setze mich für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein, welches als Geburtsrecht zur Welt kommt, um so den Menschen sofort eine menschenrechtskonforme Umsetzung zu garantieren und welches Existenzängsten keine Chance gibt. 

Bedingungslos muss auch bedingungslos sein = ohne Gegenleistung = wird einmal ein bedingungsloses Grundeinkommen gewährt, kann es unter keinen Umständen mehr verloren gehen, da bedingungslos. 

Hinweis zu anderen Modellen, die den Lebensmittelpunkt als Bedingung setzen:

„Der Lebensmittelpunkt eines Menschen kann sich jederzeit ändern und damit würde dieser Mensch sein Grundeinkommen verlieren. Diese Form der Umsetzung ist somit nicht mehr menschenrechtskonform, da es eine Bedingung voraussetzt – die des Lebensmittelpunktes.“ 

„Ich will es auch haben.“

Ein auf den Geburtsort verankertes bedingungsloses Grundeinkommen kann nie mehr verloren gehen, da sich dieser weder ändert noch verloren gehen kann – der Geburtsort ist somit keine Bedingung, sondern ein durch Zufall gegebenes Ereignis. 

Das Geburtsortsprinzip ist somit eine saubere Lösung, welche weder einen großen Verwaltungs- noch Kontrollaufwand mit sich bringen würde und aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit ist, ein bedingungsloses Grundeinkommen im Sinne der Bedingungslosigkeit auf nationaler Ebene zu realisieren.

Diese wunderbare Lösung bietet uns das bedingungslose Grundeinkommens-Modell „BGE Österreich“.

Die Bürgerinitiative

UnterstützungserklärungUnterstützungserklärung zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.

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Aktuell (2022) beträgt das bedingungslose Grundeinkommen 1.955,88 Euro (laut dem Modell "BGE ÖSTERREICH")

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