Die internationale Formel für die Berechnung der Höhe eines bedingungslosen Grundeinkommens lautet wie folgt:
- Mindestsicherung oder Mindestlohn
- plus 100% Wohlstandsanteil
- = BGE+
Da wir in Österreich keinen Mindestlohn haben, wird anstelle dessen die Mindestsicherung zur Berechnung herangezogen, dies habe ich von Anfang an so berücksichtigt.
Warum wird ein sogenannter “Wohlstandsanteil” aufgeschlagen und um was handelt es sich dabei?
Der Wohlstand beruht auf der gesamten Arbeitsleistung aller Generationen. Mit gesamter Arbeitsleistung ist jede Tätigkeit gemeint, nicht nur Erwerbsarbeit! Daher hat jeder Mensch – auch bereits ein Neugeborenes – einen natürlichen Anspruch auf ein bedingungsloses Grundeinkommen und damit auf einen Teil des Wohlstandes.
Und da es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen auch um einen neuen Generationenvertrag handelt, ist es umso notwendiger dies auch zu berücksichtigen.
Dies ist der neunte Punkt von 10 klar definierten Kriterien des bedingungslosen Grundeinkommens Modell “BGE ÖSTERREICH”, welches erstmals 2019 von mir beschrieben wurde.
Alle 10 Kriterien:
- Individueller Rechtsanspruch
- Ohne Bedürftigkeitsprüfung
- Bedingungslos
- Existenz- und teilhabesichernd
- Inklusive Sozialversicherung
- Pflegegeld bei besonderer Bedürftigkeit
- Unpfändbar
- Wertgesichert
- BGE-Formel: Mindestsicherung + 100% Wohlstandsanteil
- Auszahlung nach dem Geburtsortsprinzip