Unterschied zwischen Grundeinkommen und Grundsicherung

BGE Bewegung

Im Grunde kann es das Gleiche bedeuten, es ist manchmal jedoch eine Art Wortspiel, da man in beide viel hineininterpretieren kann. Das Wichtigste bei beiden Wörtern ist jedoch immer das, was davor steht.

So kennen wir das solidarische, bedingte, garantierte, zirkulare oder auch das bedingungslose Grundeinkommen oder eben eine Grundsicherung.

Bei Letzterem scheinen viele ein Problem zu haben, da sie entweder die Ansicht vertreten, dass es nichts Bedingungsloses gäbe, oder man hat davor Angst, da durch die Bedingungslosigkeit die Freiheit der Menschen garantiert sein könnte.

Ein anderer Grund, warum die Bedingungslosigkeit oft unter den Tisch fällt, ist der, da man immer noch den Menschen als Objekt sieht, der das Geld, das dieser durch ein Grundeinkommen erhält, auch zwingend im jeweiligen Land der Auszahlung auszugeben hat–. Dadurch hat man eine Erwartungshaltung gegenüber den Menschen, die ein Grundeinkommen erhalten, was eben dieser Gegenleistung, das Grundeinkommen im jeweiligen Land wieder auszugeben hat, entspricht.

Georg Vobruba (Professor für Soziologie) hat 2017 treffend gesagt, dass wir uns zu wenig mit Strategiefragen beschäftigen und damit in eine Utopie-Falle getappt sind.
Laut Vobruba stellt der Wohnort zumindest bereits eine Bedingung dar (vgl. Vobruba, 2017).

Die Grundidee des bedingungslosen Grundeinkommens ist “die Freiheit des Einzelnen” und diese kann nur durch die Bedingungslosigkeit erreicht werden, vor allem, wenn man es als Menschenrecht umsetzt.

Denn nur durch dieses wäre gewährleistet, dass man ein einmal erhaltenes „bedingungsloses Grundeinkommen“ nie wieder verlieren könnte oder nur noch durch das Eintreten des eigenen Todes.
In vielen BGE-Modellen gilt der Hauptwohnsitz als fester Bestandteil und klare Bedingung, um ein angeblich „bedingungsloses“ Grundeinkommen zu erhalten.
Ein Widerspruch in sich selbst?
Oder vielleicht nur eine andere Form der Bedingungslosigkeit, wenn man das Grundeinkommen lediglich als eine steuerrechtliche Maßnahme innerhalb eines Landes sieht.

Ja, da liegen oft kleine und feine Unterschiede.
Ob ein bedingungsloses Grundeinkommen nur als steuerrechtliche Maßnahme umgesetzt wird oder doch als Menschenrecht, wird man noch sehen.
Ich denke, dass wir es als Menschenrecht umsetzen sollten, da uns dies enormen Verwaltung- und Kontrollaufwand ersparen könnte und zugleich ein klares Signal aussenden würde, endlich den Menschenrechten in ihrem eigentlichen Wesen zu entsprechen und diese vom Papier in die Realität zu bringen.

Gerade, wenn man ein BGE (bedingungsloses Grundeinkommen) als Menschenrecht sieht, welches universell (unabhängig einer Grenze) zu gelten hat, wäre das Setzen einer Wohnsitzpflicht widersprüchlich, da ein einmal erworbenes Menschenrecht nicht an einer Grenze verloren gehen dürfte.
Mit der Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens wären die Menschenrechte erstmals umgesetzt. Anfangs leider erst für die jeweiligen Staatsbürger eines Landes – wobei hier das Geburtsortsprinzip anzuwenden wäre -, welches diesen

ersten Schritt ginge, doch dadurch könnte ein Dominoeffekt entstehen, der andere Länder nachziehen lassen würde.

Das Modell BGE Österreich entspricht genau diesen Anforderungen, es als Menschenrecht in die Welt zu bringen.

Das Wunderbare, was mich immer schon am BGE begeistert hatte, war, dass man damit den Menschenrechten erstmals zur Umsetzung verhelfen könnte.
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